Voraussetzungen
Wer konnte einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kam ein Antrag infrage
- für Unternehmen und
- für Selbstständige,
die eine pandemiebedingte besondere Härte erlitten.
Unabhängig von ihrer Rechtsform galten auch
- Vereine und
- andere Organisationen,
die wirtschaftlich am Markt tätig waren, als Unternehmen und konnten einen Antrag stellen.
Es konnte jedoch kein Antrag gestellt werden, wenn die Härte durch andere Mittel abgewendet werden konnte, etwa die sonstigen Hilfsangebote des Bundes und der Länder oder bestimmte Eigenmittel.
Das jeweilige Bundesland legte die Antragsvoraussetzungen im Detail fest.