Welche Förderung gab es?
Über die Art und Höhe der Härtefallhilfe entschied das jeweilige Bundesland. Allgemein galt: Die Härtefallhilfen waren eine Billigkeitsleistung. Das bedeutet, sie wurden im Einzelfall gewährt; es bestand kein Rechtsanspruch.
Die Höhe der Förderung hing unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientierte sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollten im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen konnte auch eine höhere Förderung zugesagt werden. Hierzu waren die Fragen und Antworten für Ihr Bundesland einschlägig.
Bund und Länder haben für die Härtefallhilfen insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.