So funktionierte die Antragstellung
Vor einer Antragstellung informierten Sie sich über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag musste in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Wenn Sie noch keinen prüfenden Dritten beauftragt hatten, zum Beispiel für die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung oder Jahresabschlüsse, konnten Sie Prüfende Dritte im Sinne des Steuerberatungsgesetzes unter anderem hier finden:
- Steuerberater-Suchdienst
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)
- Rechtsanwalts-Register
Je nach Bundesland waren Ausnahmen möglich, zum Beispiel für Soloselbstständige mit einem Antragsvolumen unterhalb eines vom Bundesland festgelegten Schwellenwertes. Dann konnten Sie den Antrag auch direkt, das heißt ohne prüfenden Dritten stellen. Hierzu waren die Fragen und Antworten zur Härtefallhilfe in Ihrem Bundesland zu beachten.
Folgeanträge konnten gestellt werden, ohne dass Erstanträge geändert oder zurückgezogen werden mussten.