Beispiel IV.2 a
Ein Modehändler konnte aufgrund der Pflege naher Angehöriger im Jahr 2019 sein Geschäft nicht öffnen und keinen Umsatz erzielen. Dadurch kann er in den Monaten Juli 2021 bis Juni 2022 keinen Umsatzeinbruch gegenüber den Referenzmonaten im Jahr 2019 verzeichnen, der ihn zur Antragstellung in der zum jeweiligen Zeitraum verfügbaren Überbrückungshilfe berechtigt. Die Sonderregelung der Überbrückungshilfen III Plus und IV, nach der bei begründeten außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit besteht, den monatlichen Durchschnittsumsatz eines Quartals von 2019 oder den Durchschnitt aller Monate im Jahr 2019 als Vergleichsumsatz heranzuziehen, kommt für ihn ebenfalls nicht in Frage. Außerdem ist kein branchenspezifisches oder lokales Hilfsprogramm ist in Baden-Württemberg auf Landes- und kommunaler Ebene für das Unternehmen verfügbar.
Das Modegeschäft ist in seiner Existenz bedroht, weil die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die fortlaufenden Ausgaben zu decken.
Auslegung: Es konnte ein Antrag auf Härtefallhilfen gestellt werden. Für die Berechnung des Umsatzeinbruches kann auf die entsprechenden Monate im Jahr 2018 oder den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 abgehoben werden, sofern diese typisch sind. Die Härtefallkommission prüft
- die Begründung des Härtefalls,
- die Plausibilität der Angaben sowie
- die Fortführungsprognose des Unternehmens.
Bei einem positiven Votum orientiert sich die Höhe der Unterstützungsleistung an der zum jeweiligen Zeitraum verfügbaren Überbrückungshilfe.
Beispiel IV.2 b
Im Dezember 2021 hat die Tanzschule A die Tanzschule B (eindeutig abgrenzbare Betriebsstätte in einem anderen Ort) übernommen. Es ist das neue Gesamtunternehmen C entstanden. Durch den Lockdown haben beide Betriebsstätten (Tanzschule A und B) nun mit großen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Trotz der Diskrepanz zwischen der vor der Pandemie eingeplanten und den tatsächlichen Einnahmen in der Coronakrise hat das neue Gesamtunternehmen C aber aufgrund der Unternehmenserweiterung höhere Umsätze als die frühere Tanzschule A. Beide Betriebsstätten (A und B) getrennt betrachtet, erleiden aber erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die jeweils zur Existenzbedrohung führen.
Auslegung: Es konnte kein Antrag auf Härtefallhilfen gestellt werden.
Zwar ergibt sich für das Gesamtunternehmen C kein Umsatzeinbruch in 2022 im Vergleich zu den vor der Expansion niedrigeren Referenzumsätzen in 2019 der Tanzschule A. Die Überbrückungshilfe IV sieht jedoch unter Punkt 5.6 der FAQs Folgendes vor: Kommen verbundene Unternehmen oder Betriebsstätten zwischen 1. Januar 2019 und 31. März 2022 hinzu, so können deren Umsätze und Kosten wahlweise beide mitberücksichtigt oder beide herausgerechnet werden (bei Kauf auf Basis der Unterlagen der Vorgängerin oder des Vorgängers).
Die Tanzschule ist damit antragsberechtigt in der Überbrückungshilfe IV: Zu den Referenzumsätzen aus 2019 der Tanzschule A können die Referenzumsätze aus 2019 der Tanzschule B hinzugerechnet werden. Im Vergleich hierzu kann das Gesamtunternehmen C seine Umsatzeinbrüche in 2022 nachweisen. Es werden sowohl Fixkosten der Tanzschule A, als auch der Tanzschule B erstattet.
Eine Antragsberechtigung für die Härtefallhilfen entfällt aufgrund des Zugangs zur Überbrückungshilfe IVI.
Beispiel IV.2 C
Eine selbstständige Schreinerin mit Schwerpunkt Messebau hatte Ende 2018 einen schweren Arbeitsunfall. Im Laufe des Jahres 2019 hat sie während ihrer Genesungszeit verschiedene Fortbildungen wahrgenommen, konnte jedoch aufgrund ihrer körperlichen Verfassung ihren Betrieb nicht im davor üblichen Umfang weiterführen, sodass sie 2019 nicht mehr über 50 Prozent ihres Einkommens aus der Selbstständigkeit erwirtschaftet hat. Nach Genesung hat sie 2020 die unternehmerische Tätigkeit wieder voll aufgenommen. Aufgrund der Pandemie sind ihre Aufträge jedoch stark eingebrochen. Eine Antragstellung auf Überbrückungshilfe kommt nicht in Frage, da sie für den Referenzzeitraum 2019 keine Tätigkeit im Haupterwerb nachweisen kann. Programme auf Landes- oder kommunaler Ebene stehen nicht zur Verfügung.
Die Selbstständigkeit ist in ihrer Existenz bedroht, weil die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die fortlaufenden Ausgaben zu decken.
Auslegung: Es konnte ein Antrag auf Härtefallhilfen gestellt werden. Für den Nachweis der Selbstständigkeit im Haupterwerb kann auf die entsprechenden Monate im Jahr 2018 oder den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 abgehoben werden, sofern diese typisch sind. Die Härtefallkommission prüft
- die Begründung des Härtefalls,
- die Plausibilität der Angaben sowie
- die Fortführungsprognose des Unternehmens.
Bei einem positiven Votum orientiert sich die Höhe der Unterstützungsleistung an der zum jeweiligen Zeitraum verfügbaren Überbrückungshilfe.