Dies ist die Internet-Seite www.haertefallhilfen.de.
Die Internet-Seite ist vom:
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das ist ein Ministerium in Nordrhein-Westfalen.
Das Ministerium kümmert sich zum Beispiel um Unternehmen.
Herzlich willkommen!
Durch Corona haben viele Menschen und Unternehmen weniger Geld.
Die Bundes-Regierung hilft den Menschen und Unternehmen.
Damit die Menschen und Unternehmen trotz Corona nicht pleitegehen,
bekommen die Menschen und Unternehmen Geld vom Staat.
Man spricht dann von Corona-Hilfen.
Corona-Hilfen sind zum Beispiel:
- Überbrückungs-Hilfe
- Dezember- und November-Hilfe.
Viele Unternehmen brauchen jetzt Geld.
Manche Unternehmen können die Überbrückungs-Hilfe aber nicht haben.
Oder die Dezember- und November-Hilfe.
Für die Unternehmen gibt es die Härte-Fall-Hilfen.
Die Härte-Fall-Hilfen bezahlt nicht die Bundes-Regierung.
Die Härte-Fall-Hilfen bezahlt die Landes-Regierung.
Zum Beispiel: Ein Unternehmen im Bundes-Land Nieder-Sachsen bekommt keine Überbrückungs-Hilfe. |
Wir informieren Sie auf dieser Internet-Seite über die Härte-Fall-Hilfen.
Wie finden Sie Informationen auf dieser Seite?
Wenn Sie auf die Internet-Seite www.haertefallhilfen.de gehen,
dann kommen Sie zuerst zur Start-Seite.
Zur Start-Seite zurück-kommen
Ganz oben links ist das Logo von den Härte-Fall-Hilfen.
Wenn Sie das Logo anklicken,
dann kommen Sie immer wieder zur Start-Seite zurück.
Das Logo sieht so aus:
Unter dem Logo ist ein Haus-Symbol.
Wenn Sie das Haus-Symbol anklicken,
dann kommen Sie auch immer wieder zur Start-Seite zurück.
Das Haus-Symbol sieht so aus:

Wenn Sie weiter nach unten auf die Internet-Seite gehen,
dann kommt rechts ein Pfeil.
Wenn Sie auf den Pfeil klicken,
dann kommen Sie immer wieder ganz nach oben auf die Internet-Seite.
Der Pfeil sieht so aus:

Leichte Sprache
Ganz rechts auf der Seite sehen Sie ein kleines Menü.
Das kleine Menü sieht so aus:
Wollen Sie die Internet-Seite
in Leichter Sprache lesen?
Klicken Sie auf das Bild mit dem Buch.
Sie sind jetzt auf dieser Seite.
Haupt-Menü
Neben dem Haus-Symbol steht „Härtefallhilfe in Ihrem Bundesland“.
Wenn Sie darauf klicken,
dann öffnet sich das Haupt-Menü.
In dem Haupt-Menü ist eine Liste von Bundes-Ländern.
Das Haupt-Menü sieht so aus:

Wenn Sie auf ein Bundes-Land klicken,
dann kommen Sie zu einer neuen Seite.
Auf der Seite stehen Informationen
zu den Härte-Fall-Hilfen in einem Bundes-Land.
Zum Beispiel: Oder klicken Sie auf „Überblick“. |
Antrag auf Härte-Fall-Hilfen für prüfende Dritte
Ganz rechts neben dem Haupt-Menü sehen Sie einen roten Kasten.
In dem Kasten steht: „Zum Antrag“.
Der Kasten sieht so aus:

Wenn Sie auf den Kasten klicken,
dann kommt der Antrag für Härte-Fall-Hilfen.
Achtung: Es können aber nur prüfende Dritte einen Antrag machen.
Prüfende Dritte sind zum Beispiel:
Anwälte und Anwältinnen
oder Steuer-Berater und Steuer-Beraterinnen.
Die prüfenden Dritten können einen Antrag machen.
Für Ihr Unternehmen.
Damit Ihr Unternehmen Härte-Fall-Hilfen bekommen kann.
Neues zu den Härte-Fall-Hilfen
Unter dem Haupt-Menü ist ein gelber Streifen.
Der Streifen sieht so aus:

In dem gelben Streifen steht alles Neue zu den Härte-Fall-Hilfen.
Allgemeines zu den Härte-Fall-Hilfen
Unter dem gelben Streifen steht „Was sind die Härtefallhilfen?“.
Rechts daneben stehen Informationen zu den Härte-Fall-Hilfen.
Das sieht so aus:

4 Menü-Punkte
Unter den Informationen stehen 4 Menü-Punkte.
Die Menü-Punkte heißen so:
- Voraussetzungen: Wer kann einen Antrag stellen?
- Förderung: Welche Förderung gibt es?
- Bundesländer: Hilfe in Ihrem Bundesland
- Antrag: So funktioniert die Antragstellung
Die Menü-Punkte sehen so aus:

Wenn Sie auf einen Pfeil links neben einem Menü-Punkt klicken,
dann kommen Sie weiter unten auf die Start-Seite.
Da stehen dann mehr Informationen zu dem Menü-Punkt.
Aber wenn Sie alle Informationen auf einmal lesen wollen,
dann müssen Sie nicht auf den Menü-Punkt klicken.
Sie können auch weiter nach unten auf die Start-Seite gehen.
Dann finden Sie auch alle Informationen
zu den Menü-Punkten.
Jetzt erklären wir Ihnen die 4 Menü-Punkte.
Voraussetzungen: Wer kann einen Antrag stellen?
Hier steht:
Wer einen Antrag für Härte-Hilfen stellen kann.
Und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Das heißt:
An welche Regeln Sie sich halten müssen,
damit Sie Härte-Fall-Hilfen bekommen können.
Förderung: Welche Förderung gibt es?
Hier steht :
Alle Härte-Fall-Hilfen gibt es nur im Einzel-Fall.
Das heißt:
Sie müssen Voraussetzungen erfüllen,
damit Sie Geld bekommen können.
Die Voraussetzungen sind Regeln.
Jedes Bundes-Land hat eigene Regeln.
Klicken Sie auf den blauen Text „Fragen und Antworten für Ihr Bundesland“.
Dann kommen Sie auf eine neue Seite.
Auf der Seite können Sie Ihr Bundes-Land anklicken.
Dann kommen mehr Informationen
zu den Regeln im Bundes-Land.
Bundesländer: Hilfe in Ihrem Bundesland
Hier steht auch eine Liste mit den Bundes-Ländern.
Klicken Sie auf ein Bundes-Land.
Dann kommen rechts in einem blauen Kasten Informationen.
In der Mitte ist immer ein roter Kasten.
Wenn Sie auf den roten Kasten klicken,
dann kommt eine neue Seite.
Mit noch mehr Informationen.
Unter dem roten Kasten stehen Kontakte.
Kontakte sind zum Beispiel:
- eine Telefon-Nummer
- Eine E-Mail-Adresse
- Eine Internet-Seite
Bei der Telefon-Nummer können Sie anrufen.
Wenn Sie Fragen haben.
Zu den Härte-Fall-Hilfen in Ihrem Bundes-Land.
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können auf die Internet-Seite von Ihrem Bundes-Land gehen.
Auf der Internet-Seite können Sie noch mehr zu den Härte-Fall-Hilfen lesen.
Antrag: So funktioniert die Antragstellung
Hier stehen alle Informationen zum Antrag für Härte-Fall-Hilfen.
Den Antrag können prüfende Dritte für Sie machen.
Prüfende Dritte sind zum Beispiel:
Steuer-Berater und Steuer-Beraterinnen
Rechts-Anwälte und Rechts-Anwältinnen.
Die prüfenden Dritten müssen Sie selber finden.
Dafür gibt es eine Liste mit Internet-Seiten.
Die Liste sieht so aus:

Klicken Sie auf den blauen Text.
Zum Beispiel auf „Steuerberater-Suchdienst“.
Dann kommt eine neue Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite können Sie eine Steuer-Beratung suchen.
Zum Antrag
Ganz unten ist noch mal der rote Kasten.
In dem Kasten steht: „Zum Antrag“.
Der Kasten sieht so aus:

Wenn Sie auf den Kasten klicken,
dann kommt der Antrag für Härte-Fall-Hilfen.
Achtung: Es können aber nur prüfende Dritte einen Antrag machen.
Antrag in 3 Schritten
Unter dem roten Kasten ist ein Überblick.
Der Überblick erklärt Ihnen in 3 Schritten den Antrag für Härte-Fall-Hilfen.
Der Überblick sieht so aus:

Logos von den Bundes-Ländern
Unter dem Überblick ist eine Liste mit Logos.
Das sind die Logos von den Bundes-Ländern,
wo Sie Härte-Fall-Hilfe bekommen können.
Die Logos sehen so aus:

Copyrights, Impressum, Daten-Schutz und Barriere-Freiheit
Ganz unten auf der Seite ist ein schwarzer Kasten.
Der Kasten sieht so aus:

Copyright
Links in dem Kasten steht das Copyright.
Copyright ist englische Sprache.
Man spricht das so: Koppi-Reit.
Das ist das Symbol für Copyright: ©
Copyright bedeutet:
Wem die Informationen auf der Internet-Seite gehören.
Rechts in dem Kasten stehen 3 Punkte
- Impressum
- Datenschutz
- Barrierefreiheit
Die Punkte sehen so aus:
Impressum
Hier steht:
wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Das ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Datenschutz
Hier steht alles zum Daten-Schutz.
Die Internet-Seite sammelt Ihre Daten.
Daten sind Informationen.
Hier können Sie lesen,
welche Daten die Internet-Seite sammelt.
Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen zur Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen verstehen die Internet-Seite.
Zum Beispiel:
Es gibt Texte in Leichter Sprache.
Haben Sie noch Fragen?
Wir hoffen, wir haben Ihnen die Seite gut erklärt.
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie uns eine Nachricht an corona-ueberbrueckungshilfe[at]ilb[Punkt]de schicken.